Verbandsstruktur

Der Arbeitgeberverband setzt sich aus drei wesentlichen Bausteinen zusammen, die als Ganzes den AdU bilden. Dazu gehören:

Die Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung setzt sich zusammen aus den AdU-Mitgliedsunternehmen und ist der wichtigste Baustein des Verbandes. Die Mitgliederversammlung wählt alle zwei Jahre den Vorstand und den ersten Vorsitzenden und beschließt wichtige Entscheidungen zum Budget und der Satzung. Jedes Verbandsmitglied besitzt eine Stimme.

Jahreshauptversammlung

Als AdU-Mitglied haben Sie die Möglichkeit, an der Jahreshauptversammlung teilzunehmen, die in den ersten drei Monaten des Jahres einberufen wird. Unabhängig von der Unternehmensgröße sind Sie mit jeweils einer Stimme stimmberechtigt und können u.a. den Vorstand wählen und über die Verbandsangelegenheiten beschließen.

Der Vorstand

Der erste Vorsitzende und die übrigen Vorstandsmitglieder werden in der Jahreshauptversammlung gewählt. Die Organisation des Verbandes ist in seiner Satzung festgeschrieben. Aus der Mitte des Vorstandes werden der erste und zweite Stellvertreter des ersten Vorsitzenden und der Schatzmeister gewählt. Zu den Aufgaben des Vorstandes gehört die Leitung des Verbandes, für die er einen Geschäftsführer einsetzt.

Arbeitgeberverband der Unternehmen im Weserbergland (AdU) e.V.

Die Geschäftsstelle

Die AdU-Geschäftsstelle wird durch den Geschäftsführer geleitet und ist die direkte Anlaufstelle für alle AdU-Mitglieder. Zu ihren Aufgaben gehört u.a.:

Unsere Geschäftsstelle befindet sich im Zentrum der Rattenfängerstadt Hameln. Sie können uns bei Fragen telefonisch in unserer Geschäftsstelle erreichen oder uns nach vorheriger Terminabsprache gerne persönlich besuchen.