Nominierungen
Nominierung von Arbeitgebervertretern
Zu unseren Aufgaben als Arbeitgeberverband gehört die Nominierung von Arbeitgebervertretern. Nach gesetzlichem Auftrag nominieren wir regelmäßig Unternehmer und Angestellte als:
- Ehrenamtliche Richter für Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte
- Arbeitgebervertreter für die Selbstverwaltungsorgane der Arbeitsverwaltung und der Krankenkassen
- Arbeitgebervertreter für verschiedene Schulträger und -ausschüsse